Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Endlich Durchblick beim Thema Anhänger!

15.07.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, B96 und BE: wie viel Anhang ist erlaubt? Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Sofern die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers höher ist als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination eine zGM von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Jens Hildebrandt von der Fahrschule Hildebrandt GbR. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das Anhängegewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Fahrlehrer Jens Hildebrandt erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE berechtigt darüber hinaus zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welchen Weg Sie sich entscheiden", rät Fahrschulinhaber Jens Hildebrandt. „Und gehen Sie dabei nicht nur vom Jetzt-Zustand aus, sondern denken Sie auch an die Zukunft. Die zGM von 4.250 kg kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Jens Hildebrandt, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Jens Hildebrandt Interessenten gern telefonisch unter 07021-6076 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Hildebrandt GbR, Notzinger Str. 25, 73230 Kirchheim.

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Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer

15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

Auf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit. „Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt Jens Hildebrandt, Inhaber der Fahrschule Hildebrandt GbR. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“ Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln. „Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrer Jens u. Uwe Hildebrandt. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein. Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“ Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrer Jens Hildebrandt. Fragen zu Fahrradwegen beantworten Jens u. Uwe Hildebrandt gern unter der Durchwahl 07021-6076 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Hildebrandt GbR, Notzinger Str. 25, 73230 Kirchheim.

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